Saison 2023/24...
Auf der Mitgliederversammlung im März 2018 wurde der Arbeitsdienst im TuS neu geregelt:
„Alle aktiven Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet das Arbeitsdienstersatzgeld zu zahlen. Diese Verpflichtung beginnt in der Saison, die dem 16. Geburtstag folgt. Jeder erwachsene Fußballer ab dem 16. Lebensjahr muss den geleisteten Arbeitsdienst in der Saison vom 01.07. bis zum 30.06. nachweisen.
Bei Abrechnung zum Saisonende am 30.06. wird das Arbeitsdienstersatzgeld für die per Laufkarte nachgewiesenen Arbeitsdienste (Pflicht: mind. 2 Stunden) erstattet (max. 60,00 €). Die Laufkarte ist abzugeben.
Die Mitglieder müssen sich selbst darüber informieren, welche Dienste es gibt (beim Vorstand, Arbeitsdienstleiter, Aushang, Homepage).
Jugendtrainer und -betreuer, aktive Schiedsrichter sowie Vorstandsmitglieder haben ihren Arbeitsdienst im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit abgegolten.
Das bedeutet konkret:
Ab der Saison 2018/19 wurde dieser Arbeitsdienst auf zwei Stunden festgelegt.
Da die Fußballer in den letzten Jahren nur sehr zögerlich ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, gibt es ein sogenanntes Arbeitsdienstersatzentgelt.
- Das Arbeitsdienstersatzentgelt wird ab 1.7.2018 zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag abgebucht (monatlich 5,00 €; vierteljährlich 15,00 € usw.)
- Dieses Geld wird Dir zum Saisonende zurückbezahlt, wenn Du den oben genannten Arbeitsdienst geleistet hast. Um dies nachweisen zu können, erhältst Du die eine Laufkarte. Sobald die Karte vom Arbeitsdienstleiter abgezeichnet ist, kannst Du diese bei Nicole Bröker in der Geschäftsstelle (Barmstedter Str. 1, 25485 Hemdingen) einreichen.
Ansprechpartner für Arbeitsdienst sind:
Thorsten Maaß t.maass@tus-hemdingen-bilsen.de
Marck Sievers m.sievers@tus-hemdingen-bilsen.de
Bei Fragen sprecht den Vorstand oder Arbeitsdienstleiter an. |